Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung fordern

Kam Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät an, wurde er kurzfristig annulliert oder wurden Sie nicht befördert, haben Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 oft Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € pro Person.

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Welche Flüge betroffen sind

  • Alle Flüge ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, mit jeder Airline.
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
  • Für Flüge ab Großbritannien gilt die britische Fassung der Regel (UK261) mit Beträgen in Pfund.

Wie viel Ihnen zusteht

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km.
  • 400 € bei innereuropäischen Flügen über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km. Bei weniger als vier Stunden Verspätung kann der Betrag halbiert werden.

Wann die Airline nicht zahlen muss

  • Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beeinflussen kann, etwa Unwetter oder Fluglotsenstreiks.
  • Wenn die Annullierung mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde.
  • Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Lassen Sie sich diese Begründung nicht ohne Details gefallen.

Wenn die Airline ablehnt

  • In Österreich: Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).
  • In Deutschland: Schlichtung über die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
  • Die Schlichtung ist für Fluggäste kostenlos.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Entschädigung für einen verspäteten Flug fordern?

Das hängt vom Land ab, in dem Sie den Anspruch geltend machen. In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Andere Länder haben eigene Fristen. Fordern Sie die Entschädigung so bald wie möglich, solange Sie Buchungsbestätigung und Bordkarte noch haben.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn das Wetter schuld war?

Meist nicht, denn Unwetter gilt als außergewöhnlicher Umstand. Die Airline muss Ihnen am Flughafen aber trotzdem Verpflegung und, wenn nötig, ein Hotel samt Transfer anbieten.

Kann ich für alle Mitreisenden auf der Buchung fordern?

Ja. Die Ausgleichszahlung steht jeder Person zu, auch Kindern mit eigenem Sitzplatz. Nennen Sie alle Reisenden im Brief.

Fluggastportal oder selbst an die Airline schreiben?

Selbst schreiben kostet nichts und Sie behalten den vollen Betrag. Ein Fluggastportal behält einen Teil der Entschädigung, übernimmt dafür aber den Schriftverkehr und geht notfalls vor Gericht.

Diese Vorlage und die Hinweise sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land. Bei hohen Beträgen oder komplizierten Fällen wenden Sie sich an eine Verbraucherschutzeinrichtung oder an einen Anwalt.